27.01.2014 · Fachbeitrag · Arztrecht
Fragwürdige „Beratungsangebote“ und Anfragen von Krankenkassen – die Rechtslage für Ärzte
| Ob Anfragen von Krankenkassen hinsichtlich des Verordnungs- oder Einweisungsverhaltens eines Arztes oder Auskunftsverlangen zu einzelnen Patienten: Im Hinblick auf den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht ist bei direkten „Beratungs“- und Auskunftsersuchen von Krankenkassen äußerste Vorsicht geboten. Tritt eine Krankenkasse mit einem bestimmten Verlangen an einen Arzt heran, sollte er zunächst sorgsam – im Zweifel mithilfe seines Rechtsberaters – prüfen, ob er überhaupt verpflichtet ist, darauf einzugehen bzw. ob er dem Ersuchen überhaupt entsprechen darf. |
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