· Fachbeitrag · Computerfehler
Darf ich mich auf meine Abrechnungssoftware ungeprüft verlassen? Spoiler: Nein!
von RA, FA MedizinR Christian Pinnow, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf, db-law.de
| Mit dem Voranschreiten der Digitalisierung des GKV-Systems wird die Bedeutung des Zusammenwirkens von Praxissoftware und Telematikinfrastruktur (TI) weiter zunehmen. Nun treten aber „Computerfehler“ nicht nur im privaten, sondern auch in der Arztpraxis durchaus auf. Gelegentlich erweisen sie sich als Anwenderproblem. Aber auch tatsächliche Softwarefehler sind zu beobachten. Solche Fehler sind in jedem Fall lästig, können aber im Hinblick auf die Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sogar zu ernsten Problemen führen. Dabei haben Vertragsärzte meist schlechte Karten, wenn sie vor Gericht um ihr Honorar kämpfen und dabei Probleme mit der EDV zur Begründung heranziehen. |
Urteile zeigen: Softwarefehler entlasten die Ärzte kaum
Die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit hat sich aber schon lange mit Fällen befassen müssen, bei denen im Zusammenhang mit problematischen Abrechnungen eine Entlastung durch den Verweis auf Computerprobleme gesucht wurde.
PVS als Ursache für entgangene Praxisgebühr ‒ keine Rechtfertigung
Das Sozialgericht (SG) Marburg hatte schon im Jahr 2007 (Urteil vom 31.10.2007, Az. S 12 KA 939/06) zu entscheiden, welche Konsequenzen es hat, wenn die eingereichten Abrechnungsdaten wegen eines Computerfehlers unrichtig sind.
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