· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Versorgungsstrukturgesetz zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten: Die wichtigsten Neuerungen
von RAin, FAin für MedR und SozR Babette Christophers und RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Nach dem Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) am 16. Dezember 2011 auch den Bundesrat passiert und damit die letzte Hürde genommen. Seit dem 1. Januar 2012 ist das Gesetz nun in Kraft. Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zusammen. |
Die Ziele der Reform
Flexibilisierung, Deregulierung und Regionalisierung lauten die Schlagworte der Reform, deren Neuerungen vor allem das SGB V und die Zulassungsverordnungen für Vertrags(zahn-)ärzte betreffen. Kassenärztliche Vereinigungen (KV) und Krankenkassen erhalten Spielraum, um die vertragsärztliche Versorgung in Selbstverwaltung zu optimieren. Zudem werden den Bundesländern mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte zuteil.
Die Regelungen im Einzelnen
Die konkreten Neuregelungen und Gesetzesänderungen des GKV-VStG sind:
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