· Fachbeitrag · GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Vorkaufsrecht der KV ab 2012: Wie viel wird Ihre Praxiswert sein?
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Torsten Münnch, Kanzlei Dierks + Bohle Rechtsanwälte, www.db-law.de
| Aller Voraussicht nach wird der Gesetzgeber zum 1. Januar 2012 mit dem sogenannten GKV-Versorgungsstrukturgesetz einen neuen Anlauf unternehmen, Probleme der Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung zu lösen. Insbesondere ein Problem will die Bundesregierung angehen: Nach ihrer Auffassung sind die zahlreich vorhandenen Vertragsärzte nicht bedarfsgerecht verteilt, sodass in einigen Planungsbereichen bei den Hausärzten - aber auch bei den Fachärzten - ein Versorgungsmangel droht, während andere Planungsbereiche überversorgt sind. Ein Mittel, um diesem zukünftig entgegenzuwirken, soll das Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sein. |
Die Maßnahmen nach dem neuen Gesetz
Im GKV-Versorgungsstrukturgesetz sind mehrere Maßnahmen genannt. Hierzu gehören unter anderem eine Neugestaltung der Planungsbereichszuschnitte, die finanzielle Förderung von Ärzten, die sich in unterversorgten Gebieten niederlassen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf - und auch das Vorkaufsrecht der KVen.
Begriffsbestimmung zum Vorkaufsrecht
Zum Abbau von Überversorgungen sollen den KVen zwei Instrumente an die Hand gegeben werden:
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