· Fachbeitrag · GKV-VSG
Änderungen bei der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten
| Das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) enthält auch positive Regelungen für Vertragsärzte. So werden beispielsweise die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten verbessert. Unter anderem können künftig auch Fachärzte in den Genuss einer finanziellen Förderung bei der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten kommen. Für Vertragsärzte, die Weiterbildungsassistenten beschäftigen oder beschäftigen wollen, sind folgende Neuregelungen relevant. |
Finanzielle Förderung - Allgemeinmedizin
Die Anzahl der bundesweit mindestens zu fördernden Stellen von derzeit 5.000 Stellen wird um 50 Prozent auf 7.500 Stellen erhöht. Eine Begrenzung der Anzahl der zu fördernden Stellen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ist nicht zulässig.
Die Förderung soll so bemessen sein, dass damit eine der tarifvertraglichen Vergütung im Krankenhaus entsprechende Vergütung geleistet werden kann. Wie bislang auch soll auch der Weiterbilder einen - allerdings geringen - Anteil der Vergütung übernehmen.
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