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  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Gericht verurteilt Allgemeinmediziner: Vitamin-B12-Mangel verkannt!

    von RA, FA MedizinR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

    | In der ärztlichen Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Vitamine verordnet werden sollten und welche Diagnostik zuvor bei welchem Beschwerdebild notwendig ist. Dass auch bei nur leichtgradiger Anämie die Bestimmung des Vitamin-B12-Status unbedingt erforderlich sein kann, hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hierzu eine wegweisende Entscheidung getroffen (Urteil vom 30.05.2024, Az. 4 U 452/22). |

    Sachverhalt

    In dem vom OLG Dresden entschiedenen Fall ging es um einen 50-jährigen Patienten, der wegen aufgetretener Gangbeschwerden eine Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin aufsuchte. Dort fanden über Wochen mehrere Untersuchungs- und Gesprächstermine statt. Wie sich aus der Dokumentation ergibt, bezogen sich die ärztlichen Abklärungen auf die Verdachtsdiagnosen einer neurologischen Genese, Spätstadium Borreliose sowie psychisch-vegetative Dysregulation mit Überforderungssyndrom. Auch eine Blutuntersuchung wurde veranlasst. All dies brachte jedoch keine Besserung, sodass der Patient einige Wochen später stationär aufgenommen werden musste. In der Klinik wurde ein akuter Vitamin-B12-Mangel nebst perniziöser Anämie diagnostiziert. Daraufhin wurde eine Supplementation mit Vitamin B12 eingeleitet.

     

    Der Patient verklagte die Gemeinschaftspraxis. Sein Vorwurf im Prozess: Die niedergelassenen Allgemeinmediziner hätten behandlungsfehlerhaft den im Zusammenhang mit seiner veganen Ernährung vorliegenden Vitamin-B12-Mangelzustand nicht erkannt und seien den von ihm angegebenen Beschwerden nicht ausreichend nachgegangen. Der Patient verlangte Schmerzensgeld sowie eine Erwerbsminderungsrente mit einem Streitwert von insgesamt 150.000 Euro.