· Fachbeitrag · Honorarrecht
Unzureichend begründete RLV-Zuweisungsbescheide sind rechtswidrig
von RA Dr. Thomas Willaschek, Dierks + Bohle Rechtsanwälte, www.db-law.de
| Seit dem 1. Januar 2009 erhalten Vertragsärzte in allen KV-Bereichen ein Regelleistungsvolumen (RLV) zugewiesen, das wesentlich auf der arztindividuellen Fallzahl aus dem Vorjahresquartal sowie dem fachgruppenspezifischen Fallwert basiert. Während die Richtigkeit der zugewiesenen Fallzahl meist mithilfe der Honorarunterlagen aus dem Vorjahr zu überprüfen ist, kann der Vertragsarzt das Zustandekommen des Fallwerts nicht nachvollziehen. Dazu kommt, dass die Fallwerte einiger Fachgruppen von Quartal zu Quartal erheblich schwanken. Zwischenzeitlich haben sich die Gerichte mit der Frage befasst, ob diese Handhabung rechtmäßig war. |
Die Entscheidung
Das Sozialgericht Berlin kommt im Urteil vom 20. April 2011 zu dem Ergebnis, dass die Bescheidungspraxis der KV Berlin den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird (Az: S 71 KA 632/09, Abruf-Nr. 112228, gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt). Das arztindividuelle RLV werde in drei Schritten ermittelt:
- Im ersten Schritt wird der Bewertungsausschuss tätig,
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