· Fachbeitrag · Leserforum/Formulierungshilfe
Unterschrift zur Einwilligung in das Notfalldatenmanagement?
| FRAGE: „Wir möchten zukünftig in unserer Hausarztpraxis auch das Notfalldatenmanagement (NFDM) nutzen und wichtige Daten auf die Chipkarte unserer Patienten übertragen. Nun wollen wir uns durch eine schriftliche Einwilligungserklärung absichern, die der Patient unterschreibt. Haben Sie eine Vorlage für die Einwilligungserklärung für das NFDM?“ |
ANTWORT: Eine derartige schriftliche Erklärung des Patienten ist zwar keine Pflicht, doch durchaus sinnvoll. Die Gematik lässt offen, ob Sie Ihre Patienten mündlich oder schriftlich einwilligen lassen, dass die Angaben zum NFDM auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Mit einer schriftlichen Erklärung sind Sie somit auf der sicheren Seite. Eine Formulierungshilfe finden AAA-Abonnenten online unter iww.de/s11891. Weitere Informationen rund um das NFDM sowie eine Übersicht über die Daten („Auf einen Blick: Notfalldaten“, PDF-Dokument) finden Sie zudem bei der Gematik unter iww.de/s11886.
PRAXISTIPP | Die erstmalige Anlage eines Notfalldatensatze kann in einer Arztpraxis mit EBM-Nr. 01640 abgerechnet werden (Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes, 50 Punkte). Nr. 01641 für die Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes (4 Punkte) und Nr. 01642 (1 Punkt) für das Löschen eines Notfalldatensatzes sind nicht neben der Nr. 01640 für die erstmalige Anlage berechnungsfähig ‒ immerhin werden alle drei EBM-Positionen extrabudgetär vergütet (Details zur Abrechnung siehe AAA 11/2020, Seite 7). |