06.10.2021 · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung
Hohe Fallzahl rechtfertigt nicht per se Zeitprofilüberschreitungen
| Rechnet eine hausärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) regelhaft zeithinterlegte Leistungen ab, die etwa dem Zweifachen des Zeitkontingents entsprechen und zeigen sich zudem an einer Vielzahl von Tagen tagesbezogene Zeiterfassungen von über zwölf Stunden, so erweist sich die Abrechnung als fehlerhaft. Die KV ist dann im Wege der Plausibilitätsprüfung zur Berichtigung der Abrechnung gehalten (Sozialgericht [SG] Marburg, Urteil v. 06.04.2021, Az. S 12 KA 119/18). |
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