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  • 04.10.2017 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    EBM-Nrn. ausschließlich für Hausärzte stellen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz dar

    | Angesichts der unterschiedlichen Vergütungssystematik im hausärztlichen Bereich einerseits und fachärztlichen Bereich andererseits, liegt es auf der Hand, dass einzelne Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM aus dem hausärztlichen Bereich nicht für Fachärzte geöffnet werden können (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 02.08.2017, Az. B 6 KA 14/17 B). |