28.04.2015 · Fachbeitrag · Steuerrecht
Studien als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen?
| Auch solche Leistungen eines Arztes, die dieser im Rahmen von „Studien“ erbringt und die von einem Pharmaunternehmen vergütet werden, können umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen darstellen, wenn sie einem therapeutischen Zweck dienen. Die Leistungen des Arztes müssen folglich der Diagnose, Behandlung und – soweit möglich – der Heilung von Krankheiten dienen. Dies ist nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu beurteilen (Beschluss des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 11. Dezember 2014, Az. XI B 49/14). |
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