19.12.2014 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Kein Honorar wegen unzureichender Aufklärung bei umfassender Behandlung
| Ein (Zahn-)Arzt kann kein Honorar für eine kostenintensive (privatärztliche) Behandlung verlangen, wenn sich der Patient nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung über bestehende Behandlungsalternativen gegen die durchgeführte Behandlung entschieden h ätte (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 12.8.2014, Az. 26 U 35/13, Abruf-Nr. 142676 ) |
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