27.03.2015 · Fachbeitrag · Verschwiegenheitspflicht
Honorarabtretung bei der Behandlung von Kindern: Beide Elternteile müssen einwilligen
| Das Landgericht (LG) Mannheim hat mit Urteil vom 20. November 2014 entschieden, dass im Falle der Behandlung von Kindern die Honorarabtretung an eine gewerbliche Abrechnungsstelle unwirksam ist, wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil des Kindes in die Weitergabe der Patientendaten zu Abrechnungszwecken eingewilligt hat (Az. 10 S 44/14). |
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