29.08.2014 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Abrechnungsunterlagen zu spät eingereicht: Strafe muss sein
| Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Beschluss vom 19. Februar 2014 die Beschwerde eines Arztes zurückgewiesen, der mit einer Gebühr sanktioniert worden war, nachdem er bei Abgabe seiner Unterlagen für die Quartalsabrechnung die durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) vorgegebene Frist nicht beachtet hatte (Az. B 6 KA 42/13 B). |
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