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  • 20.02.2017 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Bei jeweiliger (Teil-)Zulassung: Abrechnung nach Haus- und Facharzt-EBM möglich

    | Ein Vertragsarzt kann – sogar am selben Ort – mit je einem hälftigen Versorgungsauftrag an der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung teilnehmen und nach den jeweiligen Vergütungsbestimmungen abrechnen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 11.05.2016 entschieden (Az. L 11 KA 102/14). |