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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Bundessozialgericht fällt Urteile zur Dialyse

    | Die Regelung des gemeinsamen Bundesausschusses (GB-A), wonach für die Dialyse ein weiterer Arzt zuzulassen ist, wenn eine der bisherigen Praxen mehr als 30 Patienten je Arzt versorgt, ist rechtens. Dieses ist ein Ergebnis aus den drei Verfahren des Bundessozialgerichts, die am 17. August 2011 verhandelt wurden (Az: B 6 KA 26/10 R). Die Richter ließen hierbei das Argument, es müssten zunächst freie Kapazitäten umliegender Praxen geprüft werden, nicht gelten. |

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 1 | ID 28946320