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  • 15.10.2019 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Ein Gläschen in Ehren ... kann die Zulassung kosten!

    | Die Nichtaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit, falsche Angaben bei der Beantragung eines Förderzuschusses sowie ein möglicher Alkoholkonsum im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit rechtfertigen die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung (LSG Bayern, Beschluss vom 05.12.2018, Az. L 12 KA 57/18 B ER). |