16.01.2019 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Fehlerhafte Dokumentation zahlt sich nicht aus: Arzt muss KV-Honorar zurückzahlen
| Verschiedene, über mehrere Jahre hinweg festgestellte Dokumentationsfehler berechtigen zur Rückforderung ausgezahlten Honorars (Sozialgericht [SG] München, Urteil vom 25.07.2018, Az. S 38 KA 645/16). |
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