· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
G-BA beschleunigt Verfahren ‒ Bedeutung für die (Arzt-)Praxis
von RAin, FAin MedizinR Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg
| Nicht-normsetzende G-BA-Beschlüsse bekommen künftig durch Publikation auf der G-BA-Website statt via Bundesanzeiger Geltung. Was ändert sich damit in der Praxis? Eine wichtige Klarstellung ist zunächst, dass diese Änderung, die ab November 2022 gelten soll, nicht die G-BA-Beschlüsse selbst betrifft, sondern allein die Art der Veröffentlichung. Über die Abläufe sollten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Bilde sein. |
Diese Beschlüsse sind von den Änderungen betroffen
Alle nicht-normsetzenden Entscheidungen des G-BA werden künftig nicht mehr wie bislang im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zukünftig reicht die Publikation auf der G-BA-Website aus. Die so veröffentlichten Entscheidungen treten dann unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft ‒ so teilt es der G-BA mit. Hintergrund ist eine Änderung der G-BA-Verfahrensordnung, die Zeit und Ressourcen schonen soll. Zu den nicht-normsetzenden Entscheidungen des G-BA zählen
- Aufnahmen oder Einstellungen von Beratungen,
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