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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Kein Pardon bei fehlenden Abrechnungsgenehmigungen für QS-Leistungen

    von RA, FA MedR Taisija Taksijan, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, www.db-law.de

    | Genehmigungen, die an persönlich-fachliche Qualifikationen anknüpfen und zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, können nicht rückwirkend erteilt werden. Leistungen, die vor der Erteilung der Genehmigung erbracht wurden, werden auch bei Vorliegen der Qualifikationsanforderungen nicht vergütet (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24.10.2018, Az. B 6 KA 45/17 R). |

    Hintergrund zu QS-Leistungen

    Die Partner der Bundesmantelverträge können Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von bestimmten ärztlichen Leistungen vereinbaren. Dies betrifft Leistungen, welche wegen der Anforderungen an ihre Ausführung oder wegen der Neuheit des Verfahrens besonderer Kenntnisse und Erfahrungen, einer besonderen Praxisausstattung oder anderer Anforderungen an die Versorgungsqualität bedürfen. Leistungen, für die solche besonderen Anforderungen vereinbart sind (sog. QS-Leistungen), können nur ausgeführt und abgerechnet werden, wenn die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorliegt.

     

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht einen Überblick der QS-Leistungen sowie die jeweiligen Qualifikationsanforderungen und Rechtsgrundlagen (vgl. www.iww.de/s2433). Genehmigungspflichtig sind z. B. Leistungen der