· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Plausibilitätsprüfung: Fragwürdiges Vorgehen der KVen bei halben Zulassungen
von Rechtsanwalt Dr. Thomas Willaschek, Fachanwalt für Medizinrecht, Partner der D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, www.db-law.de
| Hälftig zugelassenen Ärzten droht Ungemach durch Plausibilitätsprüfungen. U. a. die KV Berlin leitet vermehrt Verfahren gegen Vertragsärzte ein, deren Quartalsprofile auffällig sind. Grundsätzlich ist die Überprüfung der Arbeitszeiten durch die KVen zumeist regelkonform, problematisch wird es bei den Konsequenzen. Denn die KVen fordern schnell sämtliches Honorar oberhalb jener Grenzen zurück, die doch nur Aufgreifkriterien sein sollen. Das ist u. a. bedenklich, weil hinter jeder Prüfung der Vorwurf der Falschabrechnung und damit letztlich eines Abrechnungsbetrugs steckt. |
Hintergrund
Die Aufgreifkriterien für Plausibilitätsprüfungen sind bundeseinheitlich geregelt:
- Der voll zugelassene Vertragsarzt wird u. a. dann auffällig, wenn sein Quartalsprofil mehr als 780 Stunden aufweist. Das entspricht durchschnittlich mehr als 60 Stunden in 13 Quartalswochen. Krankheit, Urlaub, Fortbildungen und andere Praxisschließzeiten werden auf diese Grenzen nicht angerechnet.
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