06.08.2024 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Unzulässige Verordnung? Keine Differenzkosten!
| Die Differenzkostenregelung in § 106b Abs. 2a Satz 1 SGB V regelt, dass bei unwirtschaftlichen Verordnungen eines Vertragsarztes die Kosten für das hypothetisch zu verordnende „wirtschaftliche Medikament“ von dem Regress in Abzug zu bringen sind. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass hierzu Rahmenvorgaben zu vereinbaren sind. Der GKV-Spitzenverband und die KBV kamen dieser Aufforderung nach, allerdings bestanden Rechtsunsicherheiten, ob die Differenzkostenregelung lediglich auf unwirtschaftliche oder auch auf unzulässige Verordnungen anzuwenden ist. Die Frage ist nun durch zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) geklärt worden (Urteile vom 05.06.2024, Az. B 6 KA 10/23 R und B 6 KA 5/23 R). |
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