09.08.2021 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Videokonferenzen reichen (noch) nicht aus, wenn es um die Zulassung geht
| Abgesehen vom Boom bei den Videosprechstunden haben aufgrund der Coronapandemie auch vertragsärztliche Zulassungs- und Berufungsausschüsse ihre Sitzungen im Rahmen von Videokonferenzen durchgeführt. Doch die mündliche Verhandlung kann dabei nicht grundsätzlich durch eine Videokonferenz ersetzt werden. Das haben die Sozialgerichte (SG) Marburg (Gerichtsbescheid vom 17.03.2021, Az. S 12 KA 268/20) und Schwerin (Beschluss vom 01.12.2020. Az. S 3 KA 36/20 ER) eindeutig klargestellt. |
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