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  • 26.04.2017 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Konsultationen „zur Unzeit“ sollten nicht zur Regel werden

    | Einem Arzt ist es zuzumuten, auf seine Patienten einzuwirken, um deren regelhaftes Vorsprechen zur „Unzeit“ i.S.d. EBM-Nr. 01100 zu vermeiden. Dass ein Allgemeinmediziner durchaus die Möglichkeit hat, seine Patienten entsprechend zu steuern, belegen schon die viel geringeren Abrechnungswerte der Vergleichsgruppe in diesem Bereich (Landessozialgericht [LSG] Hessen, Beschluss vom 13.06.2016, Az. L 4 KA 27/14). |