27.06.2014 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Verspätete Übermittlung der Verordnungsdaten hemmt Ausschlussfrist nicht
| Eine verspätete Übermittlung der Verordnungsdaten im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen führt nicht zu einer Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 14. Mai 2014 (Az. B 6 KA 13/13 R). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig