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  • 27.06.2014 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Verspätete Übermittlung der Verordnungsdaten hemmt Ausschlussfrist nicht

    | Eine verspätete Übermittlung der Verordnungsdaten im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen führt nicht zu einer Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 14. Mai 2014 (Az. B 6 KA 13/13 R). |