· Fachbeitrag · G-BA
Behandlung von Schlafstörungen: Ausnahmeregelung für Daridorexant in Anlage III AM-RL
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Daridorexant ‒ einen Wirkstoff zur Behandlung von Schlafstörungen ‒ am 17.08.2023 eine Ausnahmeregelung in Anlage III Nr. 32 „Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa“ der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Außerdem wurde diese Nr. redaktionell überarbeitet und neu gefasst. Der Beschluss liegt dem Bundesministerium für Gesundheit vor und tritt ‒ vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch dieses ‒ am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |
Hintergrund
Nach Anlage III Nr. 32 sind Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen von der Verordnung ausgeschlossen. Eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit besteht bislang in folgenden Konstellationen:
- Zur Kurzzeittherapie bis zu vier Wochen
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