Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · G-BA

    Behandlung von Schlafstörungen: Ausnahmeregelung für Daridorexant in Anlage III AM-RL

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Daridorexant ‒ einen Wirkstoff zur Behandlung von Schlafstörungen ‒ am 17.08.2023 eine Ausnahmeregelung in Anlage III Nr. 32 „Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa“ der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Außerdem wurde diese Nr. redaktionell überarbeitet und neu gefasst. Der Beschluss liegt dem Bundesministerium für Gesundheit vor und tritt ‒ vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch dieses ‒ am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |

    Hintergrund

    Nach Anlage III Nr. 32 sind Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen von der Verordnung ausgeschlossen. Eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit besteht bislang in folgenden Konstellationen:

    • Zur Kurzzeittherapie bis zu vier Wochen