· Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu L-Methionin tritt noch nicht in Kraft
| Im August 2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die folgende Ausnahmeregelung für L-Methionin in Nr. 30 der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (sogenannte OTC-Ausnahmeliste) zu streichen. |
L-Methionin, nur zur Vermeidung der Steinneubildung bei Phosphatsteinen bei neurogener Blasenlähmung, wenn Ernährungsempfehlungen und Blasenentleerungstraining erfolglos geblieben sind. |
Da die Beschlüsse des G-BA erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten, konnte die Regelung in der OTC-Ausnahmeliste frühestens Ende Oktober bis Anfang November 2011 tatsächlich gestrichen werden. Zwischenzeitlich hat das BMG den G-BA aber um weitere Informationen zu seinem Beschluss zu L-Methionin gebeten und damit die Beanstandungsfrist unterbrochen. Somit kann im Moment noch nicht abgeschätzt werden, ob und - wenn ja - wann dieser Beschluss in Kraft treten wird. „Abrechnung aktuell“ wird Sie hierzu zeitnah informieren.
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