· Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie
Ergänzung der OTC-Ausnahmeliste in Nummer 11 „Calciumverbindungen und Vitamin D“ am 5. April 2013 in Kraft getreten
| In unserer März-Ausgabe von AAA informierten wir, dass der G-BA mit Beschluss vom 17. Januar 2013 eine Klarstellung hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit von Calcium und Vitamin D in der Anlage I (OTC-Ausnahmeliste der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vorgenommen hat. Hiernach ist Vitamin D bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung auch als Monopräparat zur Behandlung der genannten Erkrankungen zulasten der GKV verordnungsfähig. Dieser Beschluss ist am 5. April 2013 in Kraft getreten. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 1 | ID 39035460