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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    G-BA setzt Vitamin-E-Präparate auf die OTC-Ausnahmeliste

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Regelung für eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit von Vitamin E in der sogenannten Over-the-counter(OTC)-Ausnahmeliste der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen ( iww.de/s6266 ). Der Beschluss ist am 07.04.2022 in Kraft getreten. |

     

    In Anlage I der AM-RL wird nach der Nr. 42a die Nr. 42b eingefügt. Sie lautet: „Vitamin E (als Monopräparat) nur zur Behandlung von Vitamin-E-Mangel-Ataxie (AVED)“. Aufgrund angeborener Funktionsstörungen des alpha-Tocopherol-Transferproteins (TTPA), die zu stark erniedrigten Vitamin-E-Plasmaspiegeln führen, kommt es bei der AVED oftmals schon im Kindes- und Jugendalter zu schwerwiegenden Störungen der Bewegungs- und Sprachfähigkeit sowie weiteren neuro- und muskeldegenerativen Störungen. Es handelt sich hierbei um eine schwerwiegende Erkrankung. Für diese selten vorkommende autosomal-rezessiv vererbte Krankheit gibt es ‒ so der G-BA in den Tragenden Gründen zum Beschluss ‒ neben der symptomatischen Behandlung bislang nur eine therapeutische Intervention, die das Fortschreiten der Erkrankung verhindern und möglicherweise teilweise rückgängig machen kann, nämlich die Gabe von Vitamin E.

     

    Sofern daher bei Betroffenen einer Ataxie die medizinische Diagnose einer AVED gestellt oder bei Menschen in beiden Allelen des TTPA-Gens eine loss-of-function Mutation festgestellt wird, können zukünftig Vitamin-E-haltige Arzneimittel mit einer entsprechenden Zulassung ausnahmsweise zulasten der GKV verordnet werden, da diese den Therapiestandard darstellen.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 2 | ID 48116697