· Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie
G-BA beschließt Ausnahmeregel für Hypnotika/Hypnogene bzw. Sedativa bei Minderjährigen
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 04.07.2019 beschlossen, in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Anlage III, bei Nr. 32 (Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa zur Behandlung von Schlafstörungen) eine neue Ausnahmeregelung aufzunehmen. Diese Ausnahme betrifft Melatonin zur Anwendung bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom und wird wirksam, wenn zuvor ergriffene Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Der Beschluss muss noch vom Bundesministerium für Gesundheit bestätigt werden. |
Ausnahmeregelung erforderlich wegen neuer Therapieoption
Nach Anlage III Nr. 32 AM-RL sind Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa zur Behandlung von Schlafstörungen bislang nur bei folgenden Ausnahmen zulasten der GKV verordnungsfähig:
- Zur Kurzzeittherapie bis zu vier Wochen
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig