· Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie
G-BA erweitert die OTC-Ausnahmeliste
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2012 beschlossen, die OTC-Ausnahmeliste (Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie [AM-RL]) in der Nummer 4 „Acidosetherapeutika“ und Nummer 36 „Pankreasenzyme“ zu erweitern. Das Bundesministerium für Gesundheit als die zuständige Aufsicht hat diese Beschlüsse nicht beanstandet: Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 10. August 2012, die Beschlüsse sind damit am 11. August 2012 in Kraft getreten. |
Nummer 4 „Azidosetherapeutika“ der OTC-Ausnahmeliste
In Nummer 4 „Acidosetherapeutika“ der OTC-Ausnahmeliste (Anlage I AM-RL) besteht bereits eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit von Acidosetherapeutika, die durch den Beschluss des G-BA wie folgt erweitert wird: „Acidosetherapeutika nur zur Behandlung von dialysepflichtiger Nephropathie und chronischer Niereninsuffizienz sowie bei Neoblase, Ileumconduit, Nabelpouch und Implantation der Harnleiter in den Dünndarm.“
Hintergrund | Eine Fachgesellschaft hatte beim G-BA die Aufnahme der Erkrankungen Ileumconduit, Nabelpouch und Implantation der Harnleiter in den Dünndarm unter der Nummer 4 „Acidosetherapeutika“ angeregt.
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