· Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie
G-BA erweitert Substitutionsausschlussliste
| Mit Beschluss vom 21. April 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere acht Wirkstoffe - drei Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, vier Antiepileptika sowie Phenprocoumon - in die Anlage VII Teil B (Substitutionsausschlussliste, SAL) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen in den genannten Darreichungsformen dürfen von Apotheken künftig nicht mehr gegen entsprechende wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht werden. |
Neu in die SAL aufgenommene Wirkstoffe und Arzneiformen
Beim aktuellen Beschluss hat sich der G-BA u. a. Therapiefeldern gewidmet, bei denen im Zuge der ersten Beschlussfassung zur SAL aufgrund weiterer zu klärender Sachverhalte keine abschließende Prüfung erfolgen konnte.
Opioidanalgetika
Hier erfolgte mit der Aufnahme
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