29.01.2015 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Arzneimittel zur persönlichen Anwendung bei Patienten: Ärzte dürfen die Herstellung in der Apotheke veranlassen
| Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass ein Arzt nicht verpflichtet werden kann, die Herstellung von Arzneimitteln zur unmittelbaren persönlichen Anwendung am Patienten selbst durchzuführen. Die Herstellung sei nicht von der vertragsärztlichen Leistungspflicht umfasst (Urteil vom 4.12.2013, Az. L 12 KA 98/12). |
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