· Fachbeitrag · G-BA-Beschluss
Genehmigungsvorbehalt bei Cannabisverordnungen entfällt
| Hausärzte, Fachinternisten und einige andere Facharztgruppen sowie Ärzte mit bestimmten Qualifikationen benötigen künftig für die Verordnung von Cannabisarzneimitteln keine Vorabgenehmigung der Krankenkasse mehr. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18.07.2024 gefasst. |
Wegen möglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jedoch, die Verordnungsvoraussetzungen (siehe AAA 04/2023, Seite 8) unbedingt zu beachten. Insbesondere in unklaren Fällen sollte ‒ wie bisher auch ‒ vor Beginn einer Cannabistherapie freiwillig eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.
Der Beschluss wird jetzt vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt bei Nichtbeanstandung nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Weiterführende Hinweise
- Beschluss des G-BA vom 18.07.2024 online unter iww.de/s11311
- Hinweis der KBV zur Verordnungssicherheit online unter iww.de/s11312