· Fachbeitrag · G-BA
Heilmittelverordnungen sollen einfacher werden
| Die Verordnung von Heilmitteln soll ab dem 01.10.2020 vereinfacht werden. Der G-BA hat am 19.09.2019 Änderungen beschlossen, die u. a. zu weniger Rückfragen zwischen Ärzten und Heilmittel-Praxen führen sollen. |
So wird die Unterscheidung zwischen Verordnungen innerhalb oder außerhalb des Regelfalls abgeschafft und damit auch das Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Eingeführt wird eine orientierende Behandlungsmenge. Weiter soll es künftig nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel geben und der Heilmittel-Katalog soll vereinfacht werden.
Weiterführender Hinweis
- Übersicht über die Neuregelungen bei der KBV online unter iww.de/s3029
Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 1 | ID 46150231