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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    So baut die neue Heilmittel-Richtlinie Bürokratie ab

    von Dr. Michael Heinen und Anja Schlüter, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK), Bochum, ifk.de

    | Der Bürokratieaufwand für die Verordnung von Heilmitteln soll in Zukunft spürbar abnehmen und damit Ärzten, Heilmittelerbringern sowie Patienten unnötige Wege und einigen Verwaltungsaufwand ersparen. Umgesetzt werden diese Vereinfachungen mit der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie (HMR), der nun auch das Bundesgesundheitsministerium zugestimmt hat. Die Regelungen, die weniger Formulare, Genehmigungen und Vorschriften sowie eine neue Blankoverordnung vorsehen, gelten ab dem 01.10.2020. |

    Nur noch ein Verordnungsformular

    Ab dem 01.10.2020 wird es nur noch einen Verordnungsvordruck für alle Heilmittelbereiche geben. Dieser Vordruck wird derzeit noch abgestimmt.

    Regelfallsystematik und Genehmigung fallen weg

    Die komplizierten Unterscheidungen zwischen Erst- und Folgeverordnungen sowie den Verordnungen außerhalb des Regelfalls werden abgeschafft. Demzufolge entfällt auch die entsprechende Kennzeichnung der Verordnungen. Stattdessen beziehen sich die Verordnungsfälle zukünftig nicht mehr auf eine Erkrankung (Diagnose), sondern immer nur auf den jeweils verordnenden Arzt. Das bedeutet im Klartext: „neuer Arzt = neuer Verordnungsfall“.