02.12.2014 · Fachbeitrag · G-BA
Klarstellende Ergänzung der AM-RL – „traditionell angewendete” pflanzliche Arzneimittel können weiterhin nicht..
| Der G-BA hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 eine Ergänzung der Nummer 19 „traditionell angewendete Arzneimittel“ der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit als der zuständigen Aufsicht vorgelegt und wird – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG – am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. |
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