· Fachbeitrag · G-BA
Krankenhauseinweisungs-Richtlinie geändert - Umfangreiche Prüfpflichten für Vertragsärzte
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. Januar 2015 eine Änderung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie beschlossen. Diese am 30. April 2015 in Kraft getretene Änderung bürdet Vertragsärzten die umfangreiche Prüfung ambulanter Versorgungsformen auf, bevor sie Patienten ins Krankenhaus einweisen. |
Die bisherige Prüfungspflicht
Ausgehend von dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ musste der Vertragsarzt vor der Verordnung stationärer Krankenhausbehandlung bisher lediglich prüfen, ob er selbst die ambulante Behandlung fortsetzen kann oder ob eine Überweisung zur Weiterbehandlung an
- einen weiteren Vertragsarzt mit entsprechender Zusatzqualifikation oder eine Schwerpunktpraxis,
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