· Fachbeitrag · G-BA
Soziotherapie-Richtlinie - Verordnungsumfang und Indikationen erweitert
| Soziotherapie ist eine Betreuungsleistung für schwer psychisch kranke Menschen, durch die Krankenhausaufenthalte vermieden werden sollen. Die Therapie beinhaltet strukturierte Trainings- und Motivationsmethoden und findet im sozialen Umfeld statt. Üblicherweise erfolgt die Verordnung durch Nervenärzte bzw. Psychiater. Aber auch Hausärzte können unter bestimmten Voraussetzungen Soziotherapie verordnen. |
Verordnung durch den Hausarzt
Hausärzte überweisen Patienten, die für die Durchführung von Soziotherapie infrage kommen, in der Regel an Nervenärzte bzw. Psychiater. Ist der Patient jedoch nicht in der Lage, diese Überweisung selbstständig in Anspruch zu nehmen, können auch Hausärzte Soziotherapie initial im Sinne einer Motivation verordnen. Für diese initiale Verordnung kann der Hausarzt die EBM-Nr. 30800, bewertet mit 67 Punkten bzw. 6,88 Euro, abrechnen.
Umfang der Verordnung
Bisher war der Umfang der Verordnung auf drei Therapiestunden beschränkt. Durch eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Richtlinienänderung kann der Hausarzt künftig bis zu fünf Therapieeinheiten verordnen, um den Patienten zu motivieren. Die Verordnung erfolgt auf Vordruck-Muster 28. Anzugeben ist dort die ICD-10-Diagnose, seit wann die Erkrankung besteht und per Ankreuzen die Mitteilung, ob dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird bzw. nicht ausführbar ist. Zudem sind Name und Anschrift des soziotherapeutischen Leistungserbringers anzugeben.
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