· Fachbeitrag · Heilmittel
Heilmittelverordnungen - Therapierelevanter ICD-10-Code ist bei jeder Verordnung anzugeben
| Ab dem 1. Juli 2014 muss auf jeder Heilmittelverordnung der therapierelevante ICD-10-Code angegeben werden. Diese Regelung ist Bestandteil der Vereinbarung zwischen KBV und Krankenkassen zu den Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2014. |
Die Verpflichtung zur Angabe des therapierelevanten ICD-10-Codes galt bisher schon bei Verordnungen von bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten und Verordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf. Ab 1. Juli 2014 ist dieser Code nun bei jeder Heilmittelverordnung anzugeben.
Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 2 | ID 42705534