· Fachbeitrag · Heilmittel-Richtlinie
Nagelkorrekturspangentherapie ab dem 01.07.2022 in mehr Fällen verordnungsfähig
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Zum 01.07.2022 tritt eine Änderung bzw. Erweiterung der Heilmittelrichtlinie (HM-RL) in Kraft, die im Abschnitt II des Heilmittelkatalogs verortet ist: Das sind die „Maßnahmen der Podologischen Therapie“. Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 07.04.2022 umfasst eine ärztliche Verordnungsmöglichkeit der „Behandlung von eingewachsenen Nägeln mittels Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen“ zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). |
Indikation
Die Indikation für diese neu geschaffene Leistung ist nach dem Text des G-BA-Beschlusses einzig und allein die Behandlung des Unguis incarnatus (Code gemäß ICD-11-GM: L60.0G) mithilfe einer Nagelkorrekturspange in den Stadien 1 bis 3. Diese Stadien sind folgendermaßen charakterisiert:
- Stadium 1: Der Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen. Die Haut schmerzt und beginnt sich zu entzünden.
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