· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Manuelle Lymphdrainage bei Lipödem fällt seit dem 01.01.2020 unter besonderen Verordnungsbedarf
| Die manuelle Lymphdrainage bei Lipödem fällt seit dem 01.01.2020 unter die Regelungen des besonderen Verordnungsbedarfs. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen geeinigt. |
Betroffen sind Lipödeme der Stadien I bis III (ICD-10-Code E88.20‒E88.22). Diese werden neu in der Diagnoseliste für besonderen Verordnungsbedarf (s. Kasten) aufgeführt. Die Aufnahme ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Gleichzeitig wurde die Diagnose Lipödem auch ohne Vorliegen eines Lymphödems als Indikation für manuelle Lymphdrainage in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.
MERKE | Patienten mit bestimmten schweren bzw. chronischen Erkrankungen haben oft einen höheren Heilmittelbedarf als andere Patienten. Damit dieser erfüllt wird, sind die betreffenden Erkrankungen in einer Diagnoseliste als „besonderer Verordnungsbedarf“ definiert. Leistungen, die in diesem Rahmen ärztlich verordnet werden, unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die KVen. |
Weiterführender Hinweis
- Aktuelle Diagnoseliste bei der KBV online unter iww.de/s3229