· Fachbeitrag · Impfung
G-BA - Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie an die neuen Empfehlungen der STIKO
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit seinem Beschluss am 20. November 2014 die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) nachvollzogen. Außerdem wurden aufgrund der Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) entsprechende Anpassungen in der Anlage 1 der SI-RL vorgenommen. Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit als der zuständigen Aufsicht vorgelegt. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung wird er am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. |
Hintergrund
In den Epidemiologischen Bulletins 34, 35 und 36 wurden die aktuellen Empfehlungen der STIKO samt Begründungen veröffentlicht. Der G-BA ist gesetzlich verpflichtet, hierzu innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung hinsichtlich einer Übernahme in die SI-RL zu treffen.
Änderungen der STIKO-Empfehlungen in der SI-RL
Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Änderungen der STIKO-Empfehlungen in der SI-RL nachvollzogen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:
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