25.07.2016 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Indikationsgerechte Verordnungen: Zunehmend Prüfanträge der Krankenkassen!
| Aus mehreren KVen ist zu vernehmen, dass die Krankenkassen vermehrt ihre Leistungspflicht in den Bereichen prüfen, in denen sie direkt zahlungspflichtig sind, die also nicht aus der Gesamtvergütung aller Ärzte oder aus sonstigen Budgets bezahlt werden. Dies betrifft einerseits die Vorsorge, ambulante Operationen usw., andererseits aber auch die Prüfung, ob Verordnungen zu den angegebenen Diagnosen passen und – neuerdings verstärkt –, ob die verordneten Arzneimittel eine Zulassung für die behandelten Erkrankungen bzw. für die angegebenen Diagnoseangaben haben. |
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