· Fachbeitrag · Muster 80 entfällt
Abrechnungsverfahren für im Ausland Krankenversicherte seit 01.07.2017 vereinfacht
| Für im Ausland krankenversicherte Patienten wurden die Abrechnungsmodalitäten zum 01.07.2017 vereinfacht. Hierüber sowie über die je nach Herkunftsland oder Aufenthaltszweck unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten informieren wir nachfolgend. |
Änderungen im Abrechnungsverfahren zum 01.07.2017
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben das Abrechnungsverfahren in den unten genannten Punkten vereinfacht und dazu die entsprechende „Vereinbarung zur Anwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte“ (Anlage 20 Bundesmantelvertrag) angepasst:
- Das Formular 80 entfällt. Die Kopie der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. der provisorischen Ersatzbescheinigung ist jetzt zur Dokumentation des Behandlungsanspruchs des Patienten ausreichend. Außerdem entfällt die bisher bestehende Verpflichtung des Arztes, den Identitätsnachweis (Ausweis, Reisepass) zu kopieren.
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