· Fachbeitrag · OTC-Ausnahmeliste
Vit. D jetzt auch als Monopräparat verordnungsfähig
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Januar 2013 eine Klarstellung hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit von Calcium und Vitamin D in der Anlage I (OTC-Ausnahmeliste) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vorgenommen. Danach ist Vitamin D bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung auch als Monopräparat zur Behandlung der genannten Erkrankungen zulasten der GKV verordnungsfähig. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung tritt er am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |
Bisherige Regelung in der OTC-Ausnahmeliste (Anlage I AM-RL)
Nach Anlage I Nummer 11 der AM-RL besteht bereits eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit von Calciumverbindungen (mindestens 300 mg Calcium-Ion/Dosiereinheit) und Vitamin D (freie oder fixe Kombination)
- nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose,
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