· Fachbeitrag · Patientenedukation
Ernährungsberatung richtig verordnen
von Silvia Hrouda Diplom Ökotrophologin, Gesundheitspädagogin (FH), qualif. Diät- und Ernährungsberaterin VFED (Verband f. Ernährung u. Diätetik e.V.)
| Bei vielen Diagnosen, die ernährungs- und/oder lebensstilbedingte Ursachen haben (bspw. zu hohe Triglycerid- oder Cholesterinwerte), kann eine zeitnahe und angemessene Ernährungsberatung hilfreich sein. Da Ernährungsberatung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V von vielen Krankenkassen bezuschusst wird, sollten Sie diese Möglichkeit der Patientenedukation nutzen und Betroffene an eine qualifizierte Ernährungsfachkraft überweisen. Worauf Sie dabei achten müssen, verdeutlicht der folgende Beitrag. |
Ernährungsberatung als Ergänzung zur ärztlichen Therapie
Im Rahmen der qualifizierten Ernährungsberatung gibt es zwei Handlungsfelder. Die primärpräventive und die indikationsbezogene Ernährungsberatung, die auch als Patientenschulung im Rahmen ergänzender Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V angeboten wird. Zielsetzung im Sinne einer ergänzenden ambulanten, rehabilitativen Maßnahme ist ein verbessertes Krankheitsmanagement, bei Erkrankungen die durch Fehlernährung verursacht bzw. mitverursacht sind und eine Ernährungsumstellung, die die medizinische Therapie oder Versorgung unterstützen kann. Viele Krankenkassen erstatten hierfür die Kosten. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Indikationsbereiche der Ernährungsberatung im Rahmen der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation sind:
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