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  • · Nachricht · Pressemitteilung

    Statement der KVSH zum Artikel „KVSH gibt falsche Verordnungstipps“, erschienen in „up aktuell“

    Bad Segeberg, 5. Mai 2014. In Schleswig-Holstein liegen die Ausgaben im Heilmittelbereich deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Während es im Bund pro Versichertem rund 75,43 Euro sind, liegen die Ausgaben in Schleswig-Holstein bei etwa 87,37 Euro pro Versichertem (vgl. Heilmittelbericht 4/2013 des GKV-Spitzenverbandes). Insgesamt liegen die Ausgaben im Heilmittelbereich in Schleswig-Holstein pro Jahr um rund 28,7 Millionen Euro über dem Bundesdurchschnitt. Es wird von den Ärzten in Schleswig-Holstein zu viel und zu teuer verordnet. Dabei entstehen durch die Physiotherapie ca. 80 Prozent der gesamten Heilmittelkosten. Auffällig sind auch die Bereiche Ergotherapie und Logopädie.

     

    Niedergelassene Ärzte sind per Gesetz dazu verpflichtet, wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig zu verordnen. Ziel muss es also sein, die Kosten im Heimmittelbereich zu senken und an den Bundesdurchschnitt anzunähern.

     

    Die KVSH führt dazu Schulungsveranstaltungen durch, die den teilnehmenden Ärzten Hilfestellungen für eine effizientere Verordnungsweise geben sollen, ohne dass die Versorgung der Patienten darunter leidet. In anderen Bundesländern, die im oder sogar unter dem Bundesdurchschnitt liegen, ist die Versorgung im Heilmittelbereich auch nicht schlechter oder gar gefährdet. Dies wird also auch künftig in Schleswig-Holstein nicht der Fall sein.

     

    Die Kritik, die in dem am 24. April 2014 in der Online-Ausgabe von „up aktuell“ erschienenen Artikel gegen die KVSH erhoben wird, weisen wir ausdrücklich zurück. Wir halten uns bei unseren Beratungen an die Richtlinien. So trifft es beispielsweise nicht zu - wie in dem Artikel behauptet - dass gesetzlich Krankenversicherte einen grundsätzlichen Anspruch auf Heilmittel haben. Im Gegenteil: Gemäß Paragraf 9 der Heilmittelrichtlinie soll der Arzt prüfen, ob das angestrebte Behandlungsziel auch durch:

    • eigenverantwortliche Maßnahmen des Patienten (zum Beispiel durch Erlernen eines Eigenübungsprogramms, durch allgemeine sportliche Betätigung oder Änderung der Lebensführung)
    • durch eine Hilfsmittelversorgung oder
    • durch Verordnung eines Arzneimittels

    unter Abwägung der jeweiligen Therapierisiken qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden kann. Damit haben diese Maßnahmen Vorrang gegenüber einer Heilmittelverordnung.

     

    Außerdem ist der Artikel teilweise aus dem Zusammenhang gerissen, was nicht verwundert, da der Autor sich in seinen Behauptungen einzig auf Auszüge eines Folienvortrags der KVSH stützt. Selbstverständlich wurden alle Angaben, zum Beispiel zur Entwicklung der Heilmittelkosten, von den Referenten während der Vorträge in den richtigen Kontext gestellt und aufgrund öffentlich zugänglicher Daten korrekt dargestellt.

     

    Die KVSH setzt auf eine sachliche Beratung ihrer Mitglieder, von Fehl- und Desinformation kann keine Rede sein. Dagegen ist die in dem Artikel geäußerte Kritik größtenteils unsachlich. Beim Lesen des Artikels drängt sich der Eindruck auf, dass der Autor sich weniger um eine ausreichende Patientenversorgung sorgt - die es bei einer Kostensenkung auf den Bundesdurchschnitt auch nicht geben wird - sondern vielmehr ausschließlich um Umsatzrückgänge auf Seiten der Heilmittelerbringer.

     

    Den erwähnten Artikel finden Sie hier: http://www.up-aktuell.de/themenliste/themen/2014/04/weniger-verordnen-fur-mehr-arztliches-honorar-26950.html?utm_source=up+Newsletter&utm_campaign=84d8b3bbc2-&utm_medium=email&utm_term=0_c3ff3e7df6-84d8b3bbc2-320694037&mc_cid=84d8b3bbc2&mc_eid=829a06c56a (sollte der Link zwischenzeitlich deaktiviert worden sein, können Sie den Text bei der Redaktion anfordern).

    Quelle: ID 42679938