· Fachbeitrag · Psychotherapie-Richtlinie
Psychotherapie bei Suchterkrankungen auch ohne Abstinenz
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 14. April 2011 eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen, die nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 8. Juli 2011 in Kraft getreten ist. |
Die Änderungen betreffen die Behandlung psychischer Störungen durch psychotrope Substanzen und durch Opioide bei gleichzeitiger Substitutionsbehandlung. Eine ambulante Psychotherapie für von Alkohol, Drogen oder Medikamenten abhängige Patientinnen und Patienten ist jetzt ausnahmsweise auch dann möglich, wenn noch keine Suchtmittelfreiheit vorliegt. Voraussetzung ist jedoch, dass bereits Schritte unternommen wurden, die eine baldige Abstinenz herbeiführen. Die Änderungen mit den tragenden Gründen finden Sie unter www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/20/#1310/.