· Fachbeitrag · STIKO
G-BA nimmt STIKO-Empfehlung zum quadrivalenten Grippeimpfstoff in SI-RL auf
| Mit Beschluss vom 05.04.2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für den quadrivalenten Grippeimpfstoff in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) übernommen. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt und wird ‒ vorbehaltlich der Nichtbeanstandung ‒ am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. |
Bislang keine Präferenz der STIKO für tri- oder quadrivalenten Impfstoff
Die STIKO hatte bisher für die jährliche Influenzaimpfung einen Impfstoff mit „aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination“ ohne Präferenz des tri- oder quadrivalenten Impfstoffes empfohlen. Entsprechend erfolgte auch in der SI-RL bislang kein Hinweis zum zu verwendenden Grippeimpfstoff. Mit der Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin Nr. 2/2018 hat die STIKO ihre Influenzaimpfempfehlung nun dahingehend präzisiert, dass künftig für die saisonale Impfung nur noch der quadrivalente Influenzaimpfstoff ‒ entsprechend der aktuellen von der WHO empfohlenen Antigenkombination ‒ empfohlen wird. Diese Empfehlung gilt ohne Unterschied für alle Personengruppen, für die die Impfung von der STIKO empfohlen wird.
Mit dem Beschluss wird bei Influenza außerdem in Spalte 2 ein Abschnitt „Reiseindikation“ angefügt mit der Angabe „Reiseindikation: nach Risikoabwägung entsprechend Exposition“.
Kein Raum mehr für Verordnung des trivalenten Impfstoffs
Da die STIKO in ihrer Bewertung zu der Einschätzung gelangt ist, dass der quadrivalente Impfstoff einen besseren Schutz als der trivalente Impfstoff bietet und damit hinsichtlich des Impfziels generell vorzuziehen ist, bleibt entsprechend der Ausführungen des G-BA in den tragenden Gründen zum Beschluss grundsätzlich kein Raum mehr für die Verordnung des trivalenten Impfstoffes innerhalb der GKV.
Verhältnis quadrivalenter inaktivierter zum attenuierten Lebend-Impfstoff
Für die Impfung bei Kindern und Jugendlichen hat die STIKO festgestellt, dass diese mit quadrivalenten inaktivierten Impfstoff (QIV) oder mit dem quadrivalenten attenuierten Influenzalebendimpfstoff (LAIV4) zur nasalen Applikation geimpft werden können.
MERKE | Der LAIV ist deutlich teurer als der QIV. Da in der GKV bei gleich gut geeigneten Maßnahmen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu berücksichtigen ist, hat der G-BA im Rahmen seiner Wirtschaftlichkeitsbewertung dieser Impfstoffe festgestellt, dass der Einsatz von LAIV hier weiterhin unwirtschaftlich ist. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen QIV nicht eingesetzt werden kann (z. B. Spritzenphobie). |